Zwölftes und letztes Kapitel.
Zeiget die Heilungsmittel nach Vorstellung der Abtheilungen, und Ordnungen.
§. 105.
Die Heilung der Entzündungskrankheiten.
Das Daseyn der Entzündungskrankheiten überhaupt höret auf, wenn nach gehobenem Triebe, und gar zu heftigem
Anfalle der flüßigen Theile §. 100. die Zusammenstoßung derselben mit den Bestandgefäßen gemäßiget wird, §. 83. denn
mit Hebung der Ursache höret die Krankheit auf, §. 89. die Ursache aber wird gehoben, wenn das, was den Anfang gab,
zu seyn aufhöret, §. 92. Nun müssen wir weiter untersuchen, woher dieser Trieb, und der gar zu heftige Anfall der
flüßigen Theile entspringe; wenn derselbe aus Schwächlichkeit, Enge, u. s. f. der Gefässe herrühret, kann man ihn
nicht abändern; sollte er aber entweder aus zu vieler Dichtigkeit, oder Ueberfluß der Feuchtigkeiten entstehen, so kann
man duruch verschiedene Mittel Hülfe leisten, als da sind: eine öftere entweder vor Sonnen Aufgange, oder nach
Sonnen Untergange vorgenommene Begießung mit Wasser: eine schwächere Düngung: eine öfters wiederholte
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