straft tödtete, klüger gemacht. 2. In Entzündungskrankheiten
in dem innern Gewebe ist kein Hülfsmittel weiter vorhanden, im Falle dieselbe sich alsdann ereignen, wenn die
Früchte schon in ihrer Zeitigung begriffen sind; Bäume, die mit diesem Uebel behaftet sind, kann man mit Beschneidung der
verletzten Theile, mit Bewässerung, und mit einer Einschneidung der Rinde, die bis auf das Holz, und in einem
geraden Striche von den untersten Aesten bis auf die Erde hinab gemacht muß werden, gesind machen. Die mit fetten
Säften unternommene Begießung pfleget den Pflanzen Schaden zu bringen.
§. 106.
Die Heilung der lähmenden Gichten.
Wer insgemein den Schwächlichkeiten abhelfen will, muß den flüßigen Theilen eine andere Zusammensetzung verschaffen,
welches durch eine wärmere Düngung, eine Bewässerung, und durch öftere Umwendung der Erde bewerkstelltiget wird.
Man soll aber auch die Pflanzen vor übermäßiger Kälte, und Hitze bewahren.
* Bey einer regelmäßigen Heilungsart in den Ordnungen sind nachfolgende Stücke zu beobachten: 1. Die Unlust,
oder Eckel zu Annehmung der Nahrung, und die Schwächlichkeiten in der Nahrung werden durch eine Verdünnung
und Zu
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