haben, ist, die sich in Beobachtung kränklicher Zufälle beschäfftigende. Denn selbst aus den
kränklichen Zufällen, die eben so viel als klare Begebenheiten sind, bestimmten wir die Abtheilungen, Ordnungen,
und die Gattungen der Krankheiten im engesten Verstande solchergestalt, daß in Bestimmung der Kennzeichen in den
Abtheilungen, Ordnungen, und Gattungen, die Begebenheiten selbst uns die Gattung, und die entscheidende Gestalt
darreichten. Aus welchem dann sich zeiget, daß unsere Lehrart keine andere, als eine solche ist, die sich in
kränklichen Zufällen beschäfftiget, §. 69.
* 1. Solchergestalt ist zum Beyspiele das Kennzeichen der fünften Abtheilung, §. 63. eine Sammlung
kränklicher Zufalle (die Gattung). Derjenigen, welche die Haut nur gering verletzen, (und dieses ist die
entscheidende Gestalt, die solche Abtheilung von anderen unterscheidet) und ist dieß auch von den übrigen Abtheilungen
zu verstehen. 2. Das Kennzeichen der ersten Ordnung in der fünften Abtheilung bestimmten wir zu seyn: Ein
kränklicher Zufall der Haut (da haben die Gattung) in Betreff der natürlichen Farbe (und diese Bestimmung
machet eine entscheidende Gestalt aus, die diese Ordnung von anderen Ordnungen dieser Abtheilung unterscheidet) und
versteht sich dieses auch von anderen Ordnungen. 3. Das Kennzeichen der ersten Gattung in der ersten Ordnung nennen
wir ein Flecken, oder Veränderung
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